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Allgemeine Verkaufsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der vorliegenden Bedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in einem Vertrag schriftlich niederzulegen.
2. Angebot und Vertragsschluß
2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich, sofern auf die Verbindlichkeit im Angebot nicht ausdrücklich hingewiesen worden ist.
Ein Vertragsschluß kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung auf die Annahme-erklärung zustande.
2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
2.3 Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
3. Preise
3.1 Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise vier Wochen ab Datum des Angebotes gebunden. Maßgebend sind ausschließlich die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
3.2 Die Preise verstehen sich ab unserem Werk, falls nicht anders vereinbart.
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1 Liefertermine oder -fristen, soweit sie verbindlich sein sollen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. In allen anderen Fällen sind Liefertermine oder -fristen unverbindlich.
4.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten - haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferungen bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Höhere Gewalt ist ein außergewöhnliches, unvorhersehbares und unvermeidbares Ereignis (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Revolution, Entführung und Feuer), dessen Folgen durch wirtschaftlich zumutbare Vorkehrungen nicht abgewendet werden können. Hierzu zählen auch behördliche Maßnahmen und Regierungsakte, soweit diese nicht vorhersehbar waren oder nicht durch ein dem Lieferanten zurechenbares Tun oder Unterlassen bedingt oder mitverursacht sind. Keine Fälle höherer Gewalt sind periodisch wiederkehrende Naturereignisse und rechtswidrige Aussperrungen.
4.4 Wenn die Behinderung gemäß Ziff. 4.3 länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüll Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Käufer unverzüglich benachrichtigen.
4.5 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
4.6 Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
4.7 Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz der uns entstehenden Aufwendungen zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Unterganges auf den Käufer über.
5. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat (Lieferdatum. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
6. Gewährleistung
6.1 Wir gewährleisten, dass unsere Lieferung bzw. Leistung frei von Fabrikations- und Materialmängeln ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern nicht anders vereinbart, sechs Monate und beginnt mit dem Lieferdatum.
6.2 Werden unsere Betriebs- oder Wartungs-anweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Lieferungen bzw. Leistungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
6.3 Der Käufer muß uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Lieferung bzw. Leistung schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
6.4 Im Falle einer schriftlichen Mitteilung des Käufers, dass unsere Lieferungen bzw. Leistungen nicht der Gewährleistung entsprechen, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten entweder nachbessern oder Ersatz liefern.
6.5 Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl und/oder ist eine Ersatzlieferung nicht möglich oder unzumutbar, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
6.6 Eine Gewährleistung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
6.7 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
6.8 Die vorstehenden Regelungen enthalten abschließend die Gewährleistung für die Lieferung bzw. Leistung und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
7. Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungs-gehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt oder durch Fahrlässigkeit wesentliche vertragliche Hauptleistungspflichten verletzt worden sind.
Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall bleiben unberührt unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl ganz oder teilweise freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
8.2 Die Lieferung bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware). Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Es steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungswert) zu der neuen Sache zu. In diesem Fall verwahrt der Käufer unentgeltlich für uns. Veräußert der Käufer die neue Sache weiter, so gilt Ziff. 8.3 hierfür entsprechend.
8.3 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen die üblichen Risiken zu versichern. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
8.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unerzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
9. Zahlung
9.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen 15 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Angaben des Käufers Zahlungen zunächst auf
dessen ältere Schulden anzurechnen und werden den Käufer über die Art der erfolgten
Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt,
die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung
anzurechnen.
9.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks und/oder Hereinnahme von Wechseln gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck und/oder Wechsel eingelöst wird.
9.3 Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als pauschalen Schadenersatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes durch uns gegenüber dem Käufer bleibt hiervon unberührt
9.4 Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere ein Scheck und/oder Wechsel nicht eingelöst oder Zahlungen eingestellt werden, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
9.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen.
10. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
10.1 Falls gegen den Käufer Ansprüche wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder eines Urheberrechts erhoben werden, weil er unsere Lieferung/Leistung benutzt, verpflichten wir uns, dem Käufer das Recht zum weiteren Gebrauch zu verschaffen. Voraussetzung dafür ist, dass der Käufer uns unverzüglich schriftlich über derartige Ansprüche Dritter unterrichtet und uns alle Abwehrmaßnahmen und außergerichtlichen Maßnahmen vorbehalten bleiben. Sollte unter diesen Voraussetzungen eine weitere Benutzung unserer Lieferung/Leistung zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen nicht möglich sein, gilt als vereinbart, dass wir nach unserer Wahl entweder die Lieferung/Leistung zur Behebung des Rechtsmangels abwandeln oder ersetzen oder die Lieferung/Leistung zurücknehmen und den an uns entrichteten Kaufpreis abzüglich eines das Alter der Lieferung/Leistung berücksichtigenden Betrages erstatten.
10.2 Weitergehende Ansprüche wegen Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen stehen dem Käufer nicht zu. Wir haben keine Verpflichtungen, falls Rechtsverletzungen dadurch hervorgerufen werden, dass unsere Lieferung/Leistung in nicht von uns angebotener Weise verwendet oder zusammen mit anderen als unseren Lieferungen/Leistungen eingesetzt wird.
10.3 Wir haften nicht für Rechtsverletzungen von Lieferungen/Leistungen, die auf der Grundlage von Konstruktionsunterlagen oder sonstigen Vorgaben des Käufers erbracht werden.
11. Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit Bestellungen unter-breiteten Informationen nicht als vertraulich.
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
12.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des internationalen Kaufrechts.
12.2 Soweit der Käufer Kaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist der Sitz unseres Unternehmens ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, es sei denn, ein anderer Gerichtsstand ist zwingend vorgeschrieben.